Familienrecht 

Aufgrund meiner langen Erfahrung auf dem Gebiet des Familienrechts habe ich die Fähigkeit entwickelt, mit den Emotionen, Gefühlen und Wünschen der Mandanten, egal ob Mann, Frau oder Kinder, so umzugehen, dass die für das Verfahren erforderliche Sachlichkeit und Nüchternheit entsteht und gewahrt bleibt, weil jedes familienrechtliche Verfahren irgendwann ein Ende finden muss, mit welchem sich alle Beteiligten arrangieren.

Ein typisches Beispiel hierfür ist die Vermischung von Unterhalts- und Umgangsfragen. Die Meinung „Wenn ich mein Kind nicht sehen darf, muss ich dafür auch nicht bezahlen.“ Ist emotional gut nachvollziehbar, findet vor Gericht aber kein Gehör. Auch das Verständnis von „so viel Unterhalt kann ich mir gar nicht leisten, so viel verdiene ich nicht“ ist schwer, aber letztendlich notwendig zu vermitteln. Der sogenannte Mangelfall ist für viele Ratsuchende im Familienrecht ein großes Rätsel.