Erbrecht
Im Laufe der letzten Jahre kann ich auf praktische Erfahrungen im Erbrecht zurückblicken. Diese reichen vom unmittelbaren Umgang mit dem Erlebnissen und Aufgaben im Zusammenhang mit dem Todesfall bis hin zur Begleitung der Erben beim Nachlassgericht und Erbschaftsteuer beim Finanzamt. Vergleichbar mit dem Familienrecht ist auf die Emotionen und das Leid der Hinterbliebenen besonders Rücksicht zu nehmen.
Berührungspunkte von Familien- und Erbrecht finden sich zahlreich. So ist nicht umsonst der Tod die natürliche Form der Scheidung. Und jeder geht mit Tod und Scheidung sachlicher oder emotionaler um. Beim Erbfall ist es normal, dass man vor einem unbekannten Berg von Aufgaben und Pflichten steht (Erbschaftsannahme, Erbschaftsausschlagung, Nachlassverwaltung). Auf eine Scheidung kann man sich im Normalfall im „Trennungsjahr“ wenigstens vorbereiten.