Verkehrsrecht / Vertretung in Bußgeldverfahren / Verkehrsunfallregulierung
Das Recht im Straßenverkehr mit der zwingenden Trennung von Ordnungswidrigkeiten und der Regulierung eines damit meist einhergehenden Verkehrsunfalls sind zu beachten.
Mit der jahrelangen Routine und der Erfahrung auch der Denkweisen der Behörden und Gerichte, insbesondere im Umkreis von Zossen, will ich einen gewissen Mehrwert bei der Bearbeitung von Verkehrsmandaten durchaus herausstreichen. Auch hier kann ich nur die Empfehlung aussprechen, dass der Mandant / Ratsuchende eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat.
Ohne Rechtsschutzversicherung ist die Hemmung oder Scheu größer, zum Anwalt zu gehen, weil natürlich diese Kosten zu dem Schaden oder Bußgeld ggf. sogar mit Fahrverbot noch oben drauf kommen würden. Da die meisten Rechtsschutzversicherungen heutzutage eine Selbstbeteiligung von üblicherweise 150,00 € pro Fall vereinbaren, lohnt es sich aber immer, eine gute Erstberatung bei einem Rechtsanwalt für jeden Vorfall im Straßenverkehr wahrzunehmen, weil eine übliche Erstberatung sich meist im Bereich einer solchen „Selbstbeteiligung zur Rechtsschutzversicherung“ gebührenrechtlich bewegt.