Arbeitsrecht / Kündigungsrecht
Seit Anfang der 2000er bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht, ein Fachanwaltssachgebiet, welches zu den ersten nach der Fachanwaltsordnung zählte und daher auch sehr viele Fachanwälte unter sich vereint.
Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, was den Vorteil beinhaltet, in der jeweils gegebenen Beratungssituation mich immer auch in die Strategie und Denkweise der anderen Seite hineinversetzen zu können.
Die Zusammenhänge zwischen Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Krankenkassenrecht werden von mir hiermit beachtet. Aus anwaltlicher Sicht ist es sehr ratsam, für Arbeitnehmer eine Rechtsschutzversicherung für den „Versicherungsfall Arbeitsrecht“ zu haben, da vor Arbeitsgerichten immer noch der Grundsatz gilt „Jeder bezahlt seinen Anwalt selber, egal, ob er gewinnt oder verliert.“.